Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2022

  1. Allgemeines
 

1.1. Die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, erbringt für den Auftraggeber (AG) Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Nutzungsvereinbarungen für Gastronomen (NVG).

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, gegenüber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt wurden.

  1. Leistungsumfang
 

2.1. Der genaue Umfang der Dienstleistungen der Auftragnehmerin ist in den jeweiligen NVG mit dem AG festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, die Dienstleistungen während der bei der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, üblichen Geschäftszeiten laut NVG.

 

Die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, wird entsprechend den jeweiligen NVG für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.

 

2.2. Grundlage der für die Leistungserbringung der von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG, wie er auf der Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des AG eine Änderung der Dienstleistungen, genauer gesagt der eingesetzten Technologie erforderlich, wird die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, auf Wunsch des AG ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

 

2.3. Die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.

 

2.4. Leistungen durch die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, die vom AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

2.5. Sofern die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, ist nur für die von ihr selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

2.6. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.

  1. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des AG
 

3.1. Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich außerdem, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang der Auftragnehmerin enthalten sind.

 

3.2. Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Dienstleistungen durch die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern der Auftragnehmerin Weisungen -gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, benannten Ansprechpartner herantragen.

 

3.3. Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  geforderten Form zur Verfügung und unterstützt die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, für den AG zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.

 

3.4. Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  enthalten ist, wird der AG auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.

 

3.5. Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.

 

3.6. Der AG wird die der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, sodass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

 

3.7. Der AG wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten.

Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.

 

3.8. Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht.

Zeitpläne für die von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.

 

3.9. Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, für jeden Schaden.

 

3.10.   Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.

  1. Personal
 

4.1. Sofern nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen Mitarbeiter des AG von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  übernommen werden, ist darüber eine separate schriftliche Vereinbarung zu treffen.

  1. Change Requests
 

5.1. Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen („Change Request“). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.

  1. Leistungsstörungen
 

6.1. Die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist ihre Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem sie nach ihrer Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.

 

6.2. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gemäß Punkt 3.9, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

 

6.3. Der AG wird die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per E-Mail der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG.

6.4. Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  an den AG. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB „Vermutung der Mangelhaftigkeit“ wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem AG von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum an allen von ihr gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.

  1. Haftung
 

7.1. Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber für von ihr nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet die Auftragnehmerin unbeschränkt.

7.2. Die Haftung für mittelbare Schäden –  wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

7.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab.

  1. Vergütung
 

8.1. Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.

 

8.2. Reisezeiten von Mitarbeitern der Auftragnehmerin gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. 

8.3. Die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen.

8.4. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG.

Sollte die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, Schad- und klaglos halten.

  1. Höhere Gewalt
 

9.1.   Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

  1. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen
 

10.1.   Soweit dem AG von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  Softwareprodukte überlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem AG das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen. 

10.2.   Für den AG von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.

10.3.   Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen.

Die Rechte des AG nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.

 

10.4.   Alle dem AG von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

  1. Laufzeit des Vertrags
 

11.1.   Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden.

 

11.2.   Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.

 

11.3.   Die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.

 

  1. Datenschutz / Geheimhaltung
 

12.1.   Die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich von der Auftragnehmerin, Delicito GmbH,  erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.

Die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, verpflichtet sich, insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

12.2.    Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO und die Auftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.

  1. Geheimhaltung
 

13.1.   Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offenzulegen sind.

13.2.   Die mit der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

  1. Sonstiges
 

14.1.   Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

 

14.2.   Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

 

14.3.   Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Die Auftragnehmerin, Delicito GmbH, ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit der Auftragnehmerin, Delicito GmbH, konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.

 

14.4.   Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

 

 

Der Gerichtsstand ist, sofern nicht mit dem Auftraggeber anders vereinbart, Salzburg Stadt.